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Auskunftsrecht

Jeder Patient hat ein Recht auf Information über seinen Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich vom Arzt Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über Ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste zu sprechen.  

Sie können dem Krankenhauspersonal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen. In diesem Fall wird der Name des Patienten nicht außerhalb des Krankenzimmers angebracht.